Ihr persönliches Vermögensmanagement für die Zukunft
Wollen Sie Ihre private Vorsorge ausbauen, um Ihren Lebensstandard auch im Alter zu sichern? Planen Sie eine individuelle Nachlassregelung mit freier Nennung des Nachlassberechtigten? Möchten Sie die steuerliche Belastung Ihrer Kapitalerträge reduzieren und Ihre Nachsteuerrendite optimieren? Erwarten Sie Auszahlungen fälliger Kapitalanlagen, einer Lebensversicherung oder Erbschaft und wollen Sie den Betrag nach einer Strategie Ihrer Wahl anlegen, ohne sich um Details kümmern zu müssen? PPS Vermögenspolice bietet Ihnen die richtige Lösung für diese und viele andere Fragen. Sie ist in erster Linie als langfristige Vermögensanlage konzipiert. Doch die Einbindung in eine Rentenversicherung bringt Ihnen zusätzliche Vorteile.
Die fondsgebundene Rentenversicherung, mit der Sie finanziell flexibel bleiben
Mit PPS Vermögenspolice sind Sie finanziell stets flexibel, denn Sie können auf unterschiedliche Weise über Ihr Kapital verfügen. Zum einen können Sie bereits nach einer Aufschubzeit (Zeitraum zwischen Versicherungs- und einem möglichen Rentenbeginn) von 5 Jahren Ihr Kapital ganz oder teilweise in eine lebenslange garantierte Rente umwandeln. Darüber hinaus können Sie sich das angesammelte Kapital auch vollständig oder in Teilen auszahlen lassen. Mit diesen Auszahlungsvarianten bietet Ihnen PPS Vermögenspolice somit bei der Gestaltung Ihrer Altersvorsorge viele Freiräume.
Steueroptimiert Vermögen aufbauen
Bei PPS Vermögenspolice zahlen Sie während des Vermögensaufbaus keine Steuern. Erst bei Auszahlung werden die Erträge steuerpflichtig. Rentenleistungen sind dabei nur mit dem jeweils niedrigen Ertragsanteil zu versteuern. Auch Kapitalauszahlungen an Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind nach zwölf Jahren Vertragslaufzeit steuerbegünstigt. In diesem Fall bleibt die Hälfte der Erträge steuerfrei. Bei beiden Entnahmevarianten ist es dabei unerheblich, ob die Beiträge in einer Summe oder in mehreren Raten einbezahlt wurden. Im Versicherungsfall sind sämtliche Erträge steuerfrei.
Auf Wunsch zusätzliche Sicherheit für Ihre Familie
PPS Vermögenspolice lässt sich mit einer sicheren Risikovorsorge kombinieren, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden kann. Bei der Festlegung der Höhe des Risikoschutzes haben Sie dabei einen großen Gestaltungsspielraum. Bei Vertragsabschluss können Sie mit uns für die Aufschubzeit eine Risikoabsicherung zwischen 10 und 100 Prozent der Beitragssumme vereinbaren oder gänzlich darauf verzichten. Wünschen Sie keinen Risikoschutz, dann fallen weder eine Gesundheitsprüfung noch Risikokosten an.
Entscheiden Sie sich für eine Vertragsgestaltung mit Risikoschutz, wird im Todesfall während der Aufschubzeit Ihren Angehörigen, Ihrem Lebenspartner oder einer anderen Person Ihrer Wahl der Policenwert, mindestens jedoch die vereinbarte Mindesttodesfallleistung ausgezahlt.
Unabhängig davon, ob Sie bei PPS Vermögenspolice einen Risikoschutz für die Aufschubzeit vereinbart haben oder nicht, wird im Todesfall nach Rentenbeginn dem von Ihnen benannten Bezugsberechtigten eine Versicherungsleistung ausgezahlt. Sie errechnet sich aus dem Policenwert zu Rentenbeginn abzüglich der bereits erhaltenen garantierten Rentenzahlungen. Die Bezugsberechtigten Ihres Vertrages können Sie selbstverständlich jederzeit ändern und Personen nach Ihrer freien Wahl als neue Bezugsberechtigte einsetzen. Auch die Schenkung zu Lebzeiten ist bei PPS Vermögenspolice unkompliziert möglich.
Mit PPS Vermögenspolice verbinden Sie also in optimaler Form interessante Ertragsperspektiven, flexible Liquiditätssteuerung, Risikovorsorge und individuelle Nachlassregelung. Welches Anlageinstrument bietet Ihnen eine derart große Flexibilität für eine effiziente Kapital-, Steuer- und Vorsorgeplanung?
Exklusives Fondsmanagement inklusive
Das Konzept von PPS Vermögenspolice ist so angelegt, dass es Ihnen optimale Flexibilität bietet und sich individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen lässt. Und zwar bis zum Ende der Aufschubzeit. So sind Sie zum Beispiel nicht an eine bestimmte Anlagerichtlinie gebunden, sondern können während der Aufschubzeit unter 6 verschiedenen Fonds denjenigen auswählen, der Ihrem persönlichen Anlegerprofil am besten entspricht. Zwischen diesen 6 Fonds können Sie jederzeit wechseln. Einmal pro Jahr ist ein Fondswechsel sogar ohne zusätzliche Kosten möglich. Zum Beispiel um nach einigen Jahren vom Fonds mit dem höchsten Chance-Risiko-Verhältnis auf eine eher sicherheitsorientierte Anlagestrategie zu wechseln.
Immer gut informiert
Einmal pro Jahr zum 31.12. erhalten Sie ein ausführliches Reporting, welches sie über die Anzahl und die Wertentwicklung ihrer Fondsanteile informiert. Außerdem erhalten die Anleger die "Fondsinformationen zu PPS Vermögenspolice", in denen die Wertentwicklungen der Anlagerichtlinien sowie Kommentare zur Entwicklung der Renten- und Aktienmärkte enthalten sind.
Für weitere Informationen und Fragen zu PPS Vermögenspolice steht Ihnen Ihr persönlicher Berater gerne zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis
Wir bitten um Verständnis, dass wir trotz sorgfältiger Analyse keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der in diesem Auftritt aufgeführten Informationen übernehmen können. Sämtliche Angaben basieren auf unserer Auslegung der vertrags- und steuerrechtlichen Bestimmungen, die in Deutschland auf Rentenversicherungsverträge zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Auftritts anwendbar sind. Die aufgeführten Bestimmungen können zukünftig Änderungen unterworfen sein. Ihr Bestand kann somit nicht garantiert werden. Die steuerliche Behandlung von PPS Vermögenspolicen ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers. Aufgeführte steuerliche Fallbeispiele dienen daher lediglich der Erläuterung. Wir empfehlen dem Anleger daher, für die individuelle Anwendung steuerrelevanter Aspekte und Auswirkungen von PPS Vermögenspolice steuerliche Beratung einzuholen.