PPS Vermögenspolice im Überblick


PPS Vermögenspolice ist ein Anlagekonzept, welches auf Basis einer fondsgebundenen Rentenversicherung entwickelt wurde. Das Produkt ist ideal geeignet für Anleger, die ein sehr flexibles und steueroptimiertes Vermögensmanagement mit integrierter Nachlassregelung wünschen. Das Konzept von PPS Vermögenspolice ist so angelegt, dass sämtliche Aspekte wie günstige Ertragschancen, Steueroptimierung und Nachlassregelung individuell von Ihnen berücksichtigt werden können. Gleichzeitig werden Ihnen sämtliche Freiheiten gelassen, denn bei PPS Vermögenspolice genießen Sie ein hohes Maß an Flexibilität sowohl bei der Auswahl der für Sie geeigneten Anlagestrategie und der Festlegung des Risikoschutzes, als auch bei Einzahlung der Beiträge und der Verfügbarkeit. Genauere Produkteinzelheiten können Sie der nachfolgenden Aufstellung entnehmen:

Versicherungsart
  • Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall
Versicherungsform
  • Fondsgebundene Rentenversicherung
Mindestbeitragssumme
  • 50.000 Euro; mindestens 10.000 Euro pro Jahr bei 5- oder mehrjähriger Beitragszahlungsdauer
    Hinweis: Die Beiträge zu PPS Vermögenspolice können im Rahmen der Höchstbeiträge für Sonderausgaben steuerlich nicht geltend gemacht werden (§10 ESTG)
Zahlungsweise Beitrag
  • Einmalbeitrag oder laufende Beitragszahlung
Beitragszahlungsdauer bei laufender Beitragszahlung
  • Mindestens 5 Jahre, maximal 50 Jahre bis Endalter 75 der versicherten Person; Ende mit Beginn der Rentenzahlung (auch bei Teilverrentung)
Altersgrenzen
  • Versicherungsnehmer:
  • Mindesteintrittsalter:
    15 Jahre
    Höchsteintrittsalter:
    keine Beschränkung
  • Versicherte Person:
  • Mindesteintrittsalter:
    vollendetes 7. Lebensjahr
    Höchsteintrittsalter:
    70 Jahre bzw. 73 Jahre bei Einmalbeitragszahlung
    Höchstendalter:
    85 Jahre (anschließend erfolgt automatische Verrentung)
Anlegerprofile
  • Bei PPS Vermögenspolice können Sie zwischen drei Anlegerprofilen mit insgesamt 6 Fonds auswählen. Die Fonds werden als interne Fonds der R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A. geführt.
  • renditeorientiert
  • ertragsorientiert
  • wertzuwachsorientiert
Risikoschutz
  • Bei Vertragsabschluss können Sie für die Aufschubzeit (Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und Beginn der Rentenzahlung) einen Risikoschutz zwischen 10 und 100 Prozent der Beitragssumme vereinbaren (in Schritten zu jeweils 10%) oder sogar komplett auf einen Risikoschutz verzichten. Wird kein Risikoschutz vereinbart, fallen keine Risikokosten an. Die Fragen zum Gesundheitszustand der versicherten Person sind dann nicht mehr zu beantworten.
Verfügungsmöglichkeiten
  • Besondere Flexibilität durch eine jederzeit vorzeitige Beendigungsmöglichkeit mit einer Frist von 14 Tagen; Teilverfügungen sind ebenfalls möglich; generell können Entnahmen bis zum 85. Lebensjahr der versicherten Person vorgenommen werden (danach automatischer Rentenbeginn). Nach Rentenbeginn sind keine Entnahmen mehr möglich.
Verrentung
  • Bereits ab dem sechsten Versicherungsjahr ist die Auszahlung einer garantierten Rente möglich. Teilverrentungen sind ebenfalls möglich. Die Rente wird monatlich nachschüssig gezahlt, solange die versicherte Person lebt. Entscheiden Sie sich für eine Verrentung, wird das Vermögen zu Rentenbeginn aus dem gewählten Fonds entnommen und in den Deckungsstock übertragen. Die Höhe der Rente kann vor Rentenbeginn nicht garantiert werden, da diese abhängig ist von dem dann erreichten Policenwert. Bei Vertragsabschluss müssen Sie kein Datum hinsichtlich eines gewünschten Rentenbeginns angeben. Der Rentenbeginn kann von Ihnen während der Aufschubzeit frei gewählt werden.
Wechsel der Anlagestrategie
  • Einmal jährlich ohne zusätzliche Gebühren möglich; jeder weitere Wechsel 50 Euro
Abschlusskosten
  • 2,5 Prozent des Einmal- bzw. des jeweiligen Jahresbeitrages.
Jährliche Verwaltungsvergütung
  • Life-Plus Renten
  • 1,4 Prozent
  • LifePlus Ertrag
  • 1,6 Prozent
  • LifePlus Wachstum
  • 1,7 Prozent
  • LifePlus Chance
  • 1,8 Prozent
  • LifePlus Aktien
  • 1,8 Prozent
  • LifePlus Multi-Variant
  • 1,8 Prozent
  • Für die Erstellung von Monats- und Quartalsberichten für die luxemburgische Versicherungsaufsicht werden zusätzlich 0,1 % p.a. vom jeweiligen Fondsvermögen entnommen. Darin enthalten sind jeweils 0,05% pro Monat für die Verwaltung der Police.
Kosten für vorzeitige Entnahmen
  • Gebühren für vorzeitige Total- oder Teilentnahmen betragen:
    im 1. bis 12. Jahr: 50 Euro
    nach dem 12. Jahr: kostenlos
Fondspreise
  • Preis/Performance (Fondspreise werden monatlich ermittelt.)
Leistungen
  • Im Erlebensfall während der Aufschubzeit:
    Policenwert (keine Garantieleistung; Policenwert entspricht der Zahl der Anteilseinheiten multipliziert mit dem Wert des Anteils zum Stichtag)
    Im Erlebensfall nach bereits erfolgter Verrentung:
    Lebenslang garantierte Rente inkl. anfallender Überschussanteile
    Im Todesfall während der Auschubzeit (mit Risikoschutz):
    Mindesttodesfallsumme bzw. der höhere Policenwert
    Im Todesfall während der Aufschubzeit (ohne Risikoschutz):
    Policenwert (keine Garantieleistung; Policenwert entspricht der Zahl der Anteilseinheiten multipliziert mit dem Wert des Anteils zum Stichtag)
    Im Todesfall nach bereits erfolgter Verrentung:
    Policenwert abzüglich bereits erfolgter garantierter Rentenzahlungen
Überschussbeteiligung in der Rentenbezugszeit
  • Zum Rentenbeginn können Sie bei PPS Vermögenspolice zwischen einer Sofortüberschussrente oder einer dynamischen Überschussrente wählen.

    In der Regel werden die jährlich anfallenden Überschussanteile in Form einer dynamischen Überschussrente ausbezahlt. Dies bedeutet, dass sich die Überschussrente jedes Jahr um einen jährlich neu festgelegten Prozentsatz erhöht. Die jeweils erreichte dynamische Überschussrente ist in ihrer Höhe zukünftig garantiert. Dadurch ist sichergestellt, dass ein einmal erreichtes Rentenniveau nicht mehr unterschritten wird. Abweichend von dieser Regelung können Sie zu Rentenbeginn beantragen, dass die jährlichen Überschussanteile zur Bildung einer Sofortüberschussrente verwendet werden. Die zu Rentenbeginnn fest garantierte Rente wird dabei um einen bestimmten nicht garantierten Betrag erhöht (Sofortüberschuss). Die Höhe des Sofortüberschusses kann sich ändern, da deren Berechnung vom jährlich neu festgelegten Überschussanteilsatz abhängig ist. Wird der Satz niedriger festgelegt, sinkt die Sofortüberschussrente. Dies ist auch der Fall, wenn die Überschussrente bereits über einen längeren Zeitraum in unveränderter Höhe ausgezahlt wurde.
Reporting
  • Bei der PPS Vermögenspolice erhalten Sie jährlich zum 31.12. ein individuelles Kundenreporting. Außerdem erhalten Sie die aktuellen "Fondsinformationen zu PPS Vermögenspolice", in denen die Wertentwicklungen der Anlagerichtlinien sowie Kommentare zur Entwicklung der Renten- und Aktienmärkte enthalten sind.
Detailinformationen
  • Für weitere Informationen und Fragen zu PPS Vermögenspolice steht Ihnen Ihr persönlicher Berater gerne zur Verfügung.