Glossar

Die wichtigsten Fachausdrücke


Anlagerichtlinien
Die Anlagerichtlinien unterscheiden sich durch ihre unterschiedlichen Risikoprofile.Die
Anlagerichtlinie definiert den Rahmen für die Umsetzung der Anlagestrategie und legt die
Vorgehensweise, mit der die Fondsmanager eine angemessene Wertentwicklung und
langfristigen Wertzuwachs erzielen wollen, fest.

Anlegerprofile
Nach den Anlegerprofilen werden Vorstellungen über den Anlagehorizont sowie
Risikoerwartung und -einstellung zu einzelnen Anlageklassen unterschieden.

Asset Allocation/Portfoliostruktur
Die Asset Allocation oder Portfoliostruktur beschreibt, aus welchen Anlagearten das
Portfolio systematisch zusammengesetzt ist oder sein darf.

Aufschubzeit
Unter Aufschubzeit versteht man den Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und einem
möglichen Rentenbeginn.

Benchmark
Die Benchmark ist eine geeignete Referenzgröße, die für einen Performancevergleich mit
einer bestimmten Anlagestrategie herangezogen werden kann. Ein anerkannter sowie
täglich berechneter und veröffentlichter Wertpapierindex oder eine Kombination mehrerer
Indizes dient als Vergleichsmaßstab.

Bezugsberechtigung
Bezugsberechtigt ist derjenige, dem im Todesfall der versicherten Person oder im
Erlebensfall der versicherten Person bei Kündigung/Kapitalauszahlung sowie während der
Rentenlaufzeit die Leistungen zufließen.

Mindesttodesfallsumme
Die Mindesttodesfallsumme ist der Betrag, der im Todesfall der versicherten Person,
unabhängig vom aktuellen Policenwert, auf jeden Fall an den Bezugsberechtigten ausbezahlt wird.

Policenwert
Der Policenwert ist der Vermögenswert, der sich ergibt, wenn man die Anzahl der
Fondsanteile mit dem Anteilspreis multipliziert.

Portfolio
Das Portfolio umfasst neben der Portfoliostruktur auch die wertmäßige Zusammensetzung
wie Rendite, Gewichtung, Laufzeiten usw.

Risikobeiträge
eträge zur Deckung des Todesfallrisikos. Die Risikobeiträge sind abhängig von der Höhe
des Betrages um den die Mindesttodesfallsumme den Policenwert übersteigt und vom Alter
der versicherten Person.

Versicherer (R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A.)
ist der Träger des Risikos und hat im Leistungsfall die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.

Versicherte Person
Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen
ist.

Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz beginnt nach Annahme des Antrags durch den Versicherer oder
durch Aushändigung des Versicherungsscheins nach Zahlungseingang des ersten
 Beitrags, frühstens jedoch zu dem im Versicherungsschein festgelegten
Versicherungsbeginn.

Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens. Er
schließt den Versicherungsvertrag ab und bezahlt in der Regel auch die Beiträge.